Malediven: Erfolgreicher Protest gegen den Haifang

Der Protest mehrerer Organisationen hat die Wiedereinführung des Haifangs in den Gewässern der Malediven verhindert.  Fischereiministerin Zaha Waheed hat von einem entsprechenden Vorhaben Abstand genommen.

Seit 2010 ist das Handeln mit Haiprodukten auf den Malediven verboten. Eine 90.000 Quadratkilometer große Haischutzzone wurde errichtet, um den Tieren eine sichere Umgebung zu bieten. Doch Zaha Waheed, die Fischereiministerin der Malediven, hatte am 24. März verkündet, dass das Fischereiverbot für alle Haie aus kommerziellen Gründen aufgehoben werden soll.

Nach dieser Aussage schrieb „Sharkproject“, eine Meeres- und Artenschutzorganisation, einen öffentlichen Brief an den Präsidenten der Malediven. In diesem Schreiben formulierte Sharproject  große Sorge und Bedenken im Bezug auf den Fortbestand der Tiere.

„Change.org“ startete sofort eine Petition für die Rettung der Haie, an der sich viele besorgte Menschen beteiligten. Eine Vielzahl von Tauchern und Unterwasserliebhabern machten bei dieser und weiteren Aktionen mit, um den Haien die sichere Umgebung zu bewahren.

Mehrere Haie unter Wasser
(Bild: Konstantin Kulikov – adobe.stock)

Wichtige Rolle im Ökosystem

Am 13. April meldete sich Zahab Waheed persönlich bei der Organisation „Sharkproject“ und versicherte, dass das Vorhaben, den Fischfang zu gestatten, niedergelegt wurde. Durch das Abschaffen des Haifang-Verbotes, wären nicht nur Haie, sondern auch das biologische Gleichgewicht in Gefahr geraten. Denn die Haie spielen unter anderem für die Vielfalt und die Gesundheit der Riffe eine bedeutende Rolle.

Taucher, die der faszinierenden Unterwelt der Malediven einen Besuch abstatten möchten, können dies auch während der Corona-Pandemie. Mit einem aktuellen, negativen PCR-Test können Tauchsportler auf die Malediven reisen und die Gewässer der Insel erkunden.

123tauchsport bedankt sich bei allen Helfern, die eine sichere Umgebung für Haie vor den Malediven bewahrt haben.

(Bild: Andrey Armyagov – adobe.stock)

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