Corona: Bundesregierung hebt Reisewarnungen auf

Taucher mit einer Mund-Nasen-Maske im Wasser

Pünktlich zu den Sommerferien hat die Bunderegierung die Reisewarnungen für Risikogebiete bis zu einer Inzidenz von 200 aufgehoben. Doch vor dem unbeschwerten Tauchgang gibt es immer noch einiges zu beachten.

So ändert sich an den aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen erstmal nichts. Urlauber sollten vor der Reise die aktuellen Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und die Seiten des Auswärtigen Amts im Auge behalten.

Als Risikogebiet gelten nur noch Regionen ab einer Inzidenz von 200 oder Länder mit gefährlichen Virusvarianten, wie der Delta-Variante. Weltweit befinden sich noch 40 Länder über diesem Inzidenz-Wert. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Russland, Brasilien und Indien. Was für ihr Reiseziel gilt, welche Inzidenz-Werte aktuell sind und ob eine Einreise ungefährlich ist, sollten Taucher vor ihrer Buchung genau prüfen.

Lang ersehntes Tauchen mit Delfinen

Viele Reiseziele zählen mittlerweile nicht mehr zu den Hoch-Risikogebieten. So kann unter anderem das kleine Archipel bei Santorin vor Kreta wieder betaucht werden. Zwischen interessanten Felsformationen können Taucher im tiefblauen Wasser auf freundliche Delfine treffen.

Die Balearen locken östlich von Spanien wieder mit Bärenkrebsen in lichtdurchfluteten Höhlen. Im Süden Menorcas kann wieder die antike Stadt unter der Wasseroberfläche erkundet werden, während Drückerfische und Fahnenbarsche um die Taucher herumschwimmen. 

Bestimmungen nach dem Urlaub

Am Ende des Tauchurlaubs müssen Reisende die Einreisebestimmungen des jeweiligen Bundeslands beachten. Meist muss ein Negativ-Test vorgelegt werden. Die Kosten des Tests trägt der Reisende selbst. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und kann in den meisten Reisegebieten gemacht werden. Können Urlauber einen Genesenen-Nachweis oder die komplette Impfung nachweisen, benötigen sie keinen zusätzlichen Test.

Nach dem Urlaub in einem Virusvarianten-Gebiet muss sich jeder Urlauber, egal ob genesen oder geimpft, einem Test unterziehen und in eine vierzehntägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne-Zeit kann nicht durch einen negativen Test verkürzt werden.

(Bild: LP Productions – adobe.stock)

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